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Auto Tuning Schweiz: Was zur Leistungssteigerung am Fahrzeug erlaubt ist

Auto Tuning Schweiz: Was zur Leistungssteigerung am Fahrzeug erlaubt ist

Auto Tuning bedeutet meist, das Fahrzeug optisch und technisch aufzumöbeln. Es soll alle Blicke auf sich ziehen und darf gern laut und schnell sein. Sportauspuffanlagen, auffällige Frontspoiler gepaart mit aerodynamischem Zubehör am Heck – schon heben sich Fahrzeuge von der Masse ab. Mit ausgefallenen Felgen, breiten Reifen und Leistungssteigerung wird der Wagen so individuell wie sein Fahrer. Die Bandbreite ist gross und variiert nach Automarken und Modellen. Doch nicht alles technisch und optisch Machbare ist erlaubt. Du ersparst dir Ärger und Kosten, wenn du dich vor deinem Auto Tuning nach den geltenden Vorschriften erkundigst. Wir klären über das Wesentliche auf.

Woher stammt der Begriff Auto Tuning?

Der Begriff Auto Tuning hat sich aus dem englischen Sprachgebrauch etabliert. Dabei bedeutet Tuning im Prinzip nur eine Feinabstimmung bei Fahrzeugen. Das können technische Feinabstimmungen zur Leistungssteigerung oder optische Veränderungen, beispielsweise an Frontstossstangen oder Auspuffanlagen sein.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zum Auto Tuning in der Schweiz?

In der Schweiz regelt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), was erlaubt ist. Darin enthalten sind:

  1. die Kriterien für die Einteilung von Strassenfahrzeugen
  2. die Zulassungsprüfung, Nachprüfung und Abgaswartung von Strassenfahrzeugen
  3. die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Allerdings regelt die VTS nicht alles im Detail. Daher hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) zusätzliche Richtlinien erlassen. Wenn du dich ganz detailliert einlesen und Dokumente herunterladen möchtest, findest du Informationen und Tipps beim Auto Tuning- & Design Verband Schweiz/Liechtenstein (ATVSL).

Was bedeutet die ausserordentliche Prüfungspflicht beim Auto Tuning in der Schweiz?

Veränderungen am Fahrwerk, Modifikationen an der Karosserie und am Motor sowie weiteres Autozubehör können gemäss Artikel 34 der VTS eine ausserordentliche Prüfungspflicht erfordern. Noch bevor du nach dem Auto Tuning dein Fahrzeug im Strassenverkehr nutzt, muss das kantonale Strassenverkehrsamt deine Änderungen abnehmen und im Fahrzeugausweis eintragen. Das dient der Verkehrssicherheit und schützt dich vor kostspieligen Konsequenzen, denn unter Umständen kommst du dann nicht mit einer Busse davon, sondern die Polizei konfisziert dein Auto. Führe dein Fahrzeug dem Strassenverkehrsamt vor, wenn du beispielsweise folgende Änderungen vorgenommen hast:

  • Leistungssteigerung
  • Fahrwerks- oder Gewichtsänderung
  • Geänderte Reifendimension und Fremdfelgen
  • Änderungen, die abgas- und geräuschrelevant sind (Auspuffanlagen)

Welche Leistungssteigerungen sind an den Fahrzeugen erlaubt?

Grundsätzlich ist durch Chiptuning eine Leistungssteigerung bei Benzin- und Dieselfahrzeugen möglich. Gesetzlich erlaubt ist allerdings nur eine Anhebung der Motorleistung um 20 Prozent. Weitere Leistungssteigerungen dürfen nur Fahrzeughersteller vornehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sich dein Fahrzeug dafür eignet. Falls du dich für ein Chiptuning entscheidest, lass es auf jeden Fall bei einem autorisierten Markenhändler durchführen. Das ist besonders wichtig, wenn du auf dein Auto noch Herstellergarantie hast. Achte zudem auf die Garantie für das Tuning. Alternativ kannst du deine Motorleistung auch durch den Einbau einer Sportauspuffanlage steigern. Das ist jedoch sehr aufwändig und kostspielig. Daher beschränken sich die Tuningmassnahmen meist auf den Auspuff-Endtopf, damit es richtig röhrt. Änderungen am Auspuff sind im Übrigen nicht melde- oder prüfungspflichtig, wenn dir eine Lieferantenbestätigung oder ein Gutachten vorliegt. Andernfalls muss eine behördliche Prüfstelle (DTC) die Auspuffanlage testen.

Warum ist bei optischem Carstyling mit Felgen und Zubehör Vorsicht geboten?

Die beliebtesten Auto Tuning Massnahmen in der Schweiz dienen der optischen Fahrzeugaufwertung. Dazu lassen die Fahrzeughalter allerlei Autozubehör montieren. Alle Zubehörteile sind in der Regel typgeprüft und für ein bestimmtes Fahrzeug angefertigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller sollten für die Eintragung in die Fahrzeugausweise vorliegen. Lässt du dein Auto Tuning von einem professionellen Tuningbetrieb oder einer Autogarage vornehmen, übernimmt sie meist die Eintragung in deinem Auftrag. Da die Nachfrage nach optisch aufwertenden Fahrzeugteilen gross ist, gibt es ein fast unüberschaubares Angebot an Produkten. Dazu gehören:

  • Spezialfelgen
  • Breit- oder Niederquerschnittreifen
  • Fahrwerk- oder Federtieferlegung
  • Folierungen
  • Lackierungen an Bremssätteln

Aus Kostengründen reizt es Hobbybastler oft, den Einbau selbst vorzunehmen. Das ist allerdings nicht ratsam, wenn es um den technischen Einbau und die Zulassung geht. Die Tuningmassnahmen setzen eine detaillierte Kenntnis der Gesetze voraus. Wer sein Auto Tuning bei einer Fachwerkstatt vornehmen lässt, ist hier auf der sicheren Seite.

Worauf muss ich bezüglich Versicherungsschutz bei Leistungsänderungen achten?

Ein Auto Tuning ist schnell durchgeführt. Wenn du jedoch gesetzliche Vorschriften nicht beachtest, kann es böse Überraschungen geben. Informiere dich sicherheitshalber vorher bei deiner Versicherung über ihre Auflagen. Unter Umständen kommen zusätzliche Kosten auf dich zu. Tuningteile gelten in der Kaskoversicherung als Zubehör. Versicherungen rechnen etwa zehn Prozent des Katalogpreises in die Deckung ein. Du musst der Versicherung Veränderungen an deinem Fahrzeug mitteilen. Befolgst du dies nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar verweigern.

Wo finde ich kompetente Berater zum Auto Tuning in der Schweiz?

Wenn du fachlich kompetente Beratung zum Auto Tuning suchst, findest du sie einfach über die Online-Recherche. Bestens informiert über die Rechtslage sind:

  • Lieferanten für Tuningteile und Autozubehör
  • ortsansässige Tuner
  • Autogaragen

Sie können zudem Teilegutachten bereitstellen und verfügen über Kontakte zu den kantonalen Strassenverkehrsämtern.

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