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Auflaufbremse: Sicherheit für Zugfahrzeug und Anhänger

Auflaufbremse: Sicherheit für Zugfahrzeug und Anhänger

Wer jemals mit seinem eigenen Auto in Urlaub gefahren ist, hat es schon festgestellt: Das Platzangebot in einem Pkw stösst schnell an seine Grenzen. Wenn dann auch noch ein Umzug ansteht, ist ein Anhänger eine praktische Sache. Falls dein Auto über eine Anhängerkupplung verfügt, darfst du damit in den meisten Fällen einen Hänger oder sogar einen Wohnwagen ziehen. Für schwere Lasten braucht der Anhänger allerdings eine Auflaufbremse an der Kupplung, damit das Zugfahrzeug beim Bremsen nicht von dem Gewicht des Hängers nach vorne geschoben wird. Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema Auflaufbremsen.

Welche Vorteile hat eine Auflaufbremse?

Beim Fahren mit einem ungebremsten Anhänger verlängert sich der Bremsweg des Gespanns durch die Schubwirkung des Hängers und seiner Ladung. Deshalb ist es in der Schweiz nicht erlaubt, schwere Hänger ohne Auflaufbremse zu benutzen. Anhänger mit einer Auflaufeinrichtung nehmen dem Zugfahrzeug einen Teil der Bremslast ab. Wenn die Bremse gut gewartet und korrekt eingestellt ist, kann sie sogar den Bremsweg um etwa 15 Prozent verkürzen. Hinzu kommt, dass ein Anhänger mit Auflaufbremse nicht so leicht ausbricht wie ein ungebremster Hänger. Was die Fahrsicherheit angeht, ist ein gebremster Anhänger beim Fahren mit Gespannen ein eindeutiges Plus.

Welche Autos eignen sich als Zugfahrzeug für einen Anhänger?

Theoretisch kann jedes Fahrzeug mit einer passenden Anhängevorrichtung gefahrlos einen gebremsten Anhänger ziehen. Allerdings geraten Motoren von Kleinwagen schnell an ihre Grenzen, wenn sie bergauf schwere Lasten ziehen sollen. Deshalb wurde das Gespannfahren in der Schweiz gesetzlich geregelt.

Die Grösse des Anhängers und die zulässige Zuladung richten sich nach dem Gesamtgewicht und der Motorleistung des Zugfahrzeugs. In der Schweiz dürfen alle Fahrzeuge mit einer im Feld 31 des Fahrzeugausweises eingetragenen Anhängelast einen Hänger ziehen, der das eingetragene Gewicht nicht überschreitet. Sämtliche Zugfahrzeuge benötigen dazu eine vorschriftsmässige Anhängervorrichtung. Anhänger müssen in jedem Fall eine Verkehrszulassung haben.

Wie funktioniert eine Auflaufeinrichtung?

Eine Auflaufbremse hat die Aufgabe, die Bewegungsenergie des Zugfahrzeugs beim Bremsen in Bremskraft umzuwandeln. Wenn du das Zugfahrzeug bremst, drückt die Schubstange der Anhängerkupplung auf ein Umlenklager. Es ist üblicherweise durch ein Gestänge, diverse Seilzüge oder Umlenkhebel mit den Bremstrommeln deines Anhängers verbunden. So aktiviert die übertragene Bremskraft deines Zugfahrzeugs den Bremsvorgang des Anhängers – zwar mit einer minimal zeitverzögerten Bremswirkung, aber äusserst effizient.

Welche Funktion hat die Rückfahrautomatik?

Seit 1991 werden nur noch Auflaufeinrichtungen mit Rückfahrautomatik produziert. Ihre Funktion besteht darin, dass die Bremse des Hängers beim Rückwärtsfahren deaktiviert wird. Das geschieht folgendermassen:

  • Bei der Rückwärtsbewegung eines Anhängers greifen anfangs die Trommelbremsen bis zu einer Bremsleistung von etwa 10 bis 20 Prozent.
  • Ist dieser Punkt überwunden, schwenken die Bremsbacken wegen der Rückwärtsbewegung der Bremstrommeln nach innen.
  • Die Bremsbeläge verlieren dadurch den Kontakt und der Hänger kann so problemlos rückwärts geschoben werden.

Bei älteren Auflaufbremsen ohne Rückfahrautomatik wird die Bremsfunktion vor dem Rückwärtsfahren durch das manuelle Einrasten eines Umlenkhebels deaktiviert.

Wann braucht ein Anhänger eine Auflaufbremse?

Das Leergewicht ist kein entscheidender Faktor dafür, ob ein Anhänger über eine Auflaufbremse verfügen muss oder nicht. Der Gesetzgeber orientiert sich diesbezüglich am zulässigen Gesamtgewicht – schliesslich geht es darum, wie viel Schubkraft der beladene Hänger beim Bremsen entwickelt.

Kleinere Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm werden auch als O1-Anhänger bezeichnet. Sie benötigen in der Schweiz keine Auflaufeinrichtung. Du darfst allerdings mit einem Führerausweis im Kreditkarten-Format der Kategorie B für Autos auch schwerere Anhänger ziehen. Wenn das zulässige Gesamtgewicht des kompletten Fahrzeuggespanns 3.500 Kilogramm nicht überschreitet, reicht ein B-Führerausweis in der Schweiz aus. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilogramm – sogenannte O2-Anhänger – ist eine Auflaufbremse Pflicht.

Welche sonstigen gesetzlichen Vorgaben gibt es für Pkw-Anhänger?

Anhängerzüge dürfen in der Schweiz die Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern nicht überschreiten. Sämtliche Anhänger der Kategorie O2 müssen einen Unterlegkeil mitführen, der gegebenenfalls das Wegrollen des Hängers verhindern kann. Neben der Betriebsbremse benötigen O2-Hänger auch eine Handbremse oder Feststellbremse. Zudem ist bei Anhängern über 750 Kilogramm Gesamtgewicht eine Sicherheitsvorrichtung vorgeschrieben, die bei einem zufälligen Abkuppeln des Hängers die Bremse auslöst. Bei Anhängern von einem maximalen Gesamtgewicht bis zu 1.500 Kilogramm kann stattdessen auch eine Verbindung zum Zugfahrzeug mittels Kette oder Stahlseil verwendet werden. Bei diesem sogenannten „Abreissseil“ muss sichergestellt sein, dass das Gestänge der Anhängerkupplung bei einem zufälligen Abkuppeln den Boden nicht berührt.

Gibt es Alternativen zu einer Auflaufbremse?

In den letzten Jahren hat sich in der Schweiz das Trailerstop-Bremssystem als beliebte Alternative zur Auflaufbremse durchgesetzt. Es kann direkt am Zugfahrzeug montiert werden, lässt sich aber auch am Anhänger befestigen. Das Bremssystem ist europaweit zugelassen, wenn die Montage in Fachbetrieben vorgenommen wurde.

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