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Haltersuche über Kennzeichen: So funktioniert es in der Schweiz

Haltersuche über Kennzeichen: So funktioniert es in der Schweiz

Von einem Fahrzeug zugeparkt? Ein fremdes Auto touchiert? Rüpelhaftes Verhalten im Strassenverkehr erlebt? Es gibt mehrere Gründe, warum du den Halter eines Fahrzeugs ausfindig machen möchtest. In der Schweiz läuft die Haltersuche ganz einfach über das Kennzeichen und den Autoindex. Wie diese Haltersuche über das Autokennzeichen konkret funktioniert, welche rechtliche Grundlage es dazu gibt und welche Daten des Fahrzeughalters du erhältst, verraten wir dir in unserem Ratgeber.

1. In der Schweiz eine Haltersuche über das Kennzeichen durchführen

Anders als in vielen anderen Ländern, gibt es hinsichtlich der Haltersuche von Fahrzeugen in der Schweiz eine einfache Möglichkeit, den Halter über das Kennzeichen ausfindig zu machen. Laut Gesetz ist es vorgesehen, dass jeder Halter für jede andere Person identifizierbar ist. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) verankert. Zu finden sind die Daten aller Fahrzeughalter in der Schweiz in einem öffentlichen Fahrzeugregister, dem sogenannten Autoindex. Ausgenommen sind gesperrte, abgelaufene sowie gelöschte Autokennzeichen.

2. Name, Adresse, Führerausweise – welche Infos über den Halter einsehbar sind

Über den Autoindex dürfen Name und Adresse des Halters jeder beliebigen Person weiter gegeben werden. Nicht öffentlich sind jedoch weitere persönliche Informationen, wie beispielsweise das Geburtsdatum oder das Datum der Führerprüfung. Auch zu den Daten des Führerausweises sowie zum Fahrzeug selbst darf keine Auskunft erteilt werden. Ein Hinweis: Der Autoindex erteilt auch eine Halterauskunft zu Fahrzeughaltern von Motorrädern und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen.

3. So funktioniert der Schweizer Autoindex bei Fahrzeugen

Der Schweizer Autoindex wird dezentral von den Strassenverkehrsämtern der einzelnen Kantone verwaltet. Dementsprechend ist die Suche nach Kennzeichen auch nicht ganz einheitlich gestaltet. Nicht überall ist die Anfrage kostenlos. Mittlerweile ist aber fast ausnahmslos eine Online-Haltersuche (zum Beispiel über eine Autoindex-App) möglich. Auskünfte werden zudem direkt vor Ort oder über SMS erteilt. In einigen Kantonen ist die Haltersuche nach Autokennzeichen auf fünf Suchabfragen pro Tag limitiert. Um eine Halterauskunft zu bestimmten Autonummern zu erhalten, reicht es aus, das betreffende Kennzeichen in einer Suchmaske einzugeben. Die Daten dürfen ausschliesslich für Zwecke verwendet werden, die mit dem Strassenverkehr zu tun haben. Unzulässig sind Abfragen, die im kommerziellen Zusammenhang stehen.

4. Wann eine Auskunftssperre für Kontrollschilder möglich ist

Jeder Schweizer Bürger hat das Recht, kostenlos eine öffentliche Auskunftssperre für seine Kontrollschilder zu erteilen, sodass Privatpersonen keine Auskünfte mehr zum Namen und zur Adresse erhalten. Möchtest du diese Sperrung deiner Halterdaten veranlassen, ist dafür ein separater Antrag notwendig. Dieser muss zudem begründet werden. Mögliche Gründe können sein:

  • Schutz der Privatsphäre
  • Schutz vor Neugierde
  • Angst vor Belästigung

Ausgenommen von der Auskunftssperre sind sowohl die Polizei (zum Beispiel für Straf- und Verwaltungsverfahren) als auch Versicherungen.

5. Wann Strassenverkehrsämter die Daten trotz Sperre weitergeben dürfen

In besonderen Fällen hat das Strassenverkehrsamt sowohl das Recht als auch die Pflicht, die Halterdaten zu den Kontrollschildern trotz einer Sperre an die anfragende Privatperson weiterzugeben. Möglich ist das bei

  • Unfällen, wenn der Fahrzeughalter und der Suchende daran beteiligt sind
  • einem Halterwechsel
  • Verfahren im Strassenverkehr, wenn der Anfragende ein hinreichendes Interesse nachweisen kann

Grundsätzlich musst du bei einer vorhandenen Sperre nachweisen können, dass deine eigenen Rechte eingeschränkt werden und die Notwendigkeit der Auskunft besteht. Ein Antrag auf Freigabe ist immer schriftlich beim zuständigen Strassenverkehrsamt zu stellen.

6. Verlust oder Diebstahl der Autokennzeichen: Das ist zu tun

Hast du deine Kontrollschilder verloren oder wurden sie gestohlen, musst du dies unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Diese stellt dann einen Polizeirapport aus. Bei einem Verlust von beiden Nummernschildern erhältst du neue Kennzeichen mit einer neuen Nummer. Erst nach Ablauf von fünf Jahren besteht die Möglichkeit, deine vorherige Nummer wieder neu zu beantragen.

Dass du den Verlust beziehungsweise den Diebstahl bei der Polizei meldest, ist auch für die Haltersuche nach Kennzeichen und entsprechend für den Autoindex relevant. Ansonsten könnte die Person, die deine Kennzeichen entwendet hat, mit deinen Nummernschildern einen Unfall verursachen, du wärst aber weiterhin in der Halterauskunft als Fahrzeugführer registriert. In der Folge könntest du für ein Vergehen zur Verantwortung gezogen werden, das du nicht begangen hast.

7. Haltersuche über Kennzeichen: So läuft es in anderen Ländern

Wer in der Schweiz den Halter eines Fahrzeugs ermitteln möchte, hat es nicht schwer. In vielen anderen Ländern ist eine Auskunft nicht so problemlos möglich. In Deutschland oder in Österreich beispielsweise ist eine Haltersuche über das Kennzeichen nur gestattet, wenn triftige Gründe in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr, zu Beispiel die Geltendmachung von Rechtsansprüchen, vorliegen. Ist das der Fall, musst du bei den Zulassungsstellen einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Gründe stellen. Darüber hinaus wird für die Auskunft eine Gebühr erhoben.

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